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Workshop zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Die Gestaltung der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgegebenen Branchendialoge war Ende November Thema eines Stakeholder-Treffens in Berlin mit Vertreter/innen von Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte eingeladen, um Erfahrungen und Erwartungen im Hinblick auf die Erarbeitung branchenspezifischer Handlungsanleitungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auszutauschen. Für die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik war Dr. Miriam Putz vor Ort. Im Anschluss an zwei Panels thematisierten die Teilnehmer/innen in kleineren Workshop-Gruppen die Ziele von NAP-Branchendialogen, mögliche Formate der Umsetzung sowie Kriterien zur Identifizierung von Risikobranchen.

Um Branchendialoge erfolgreich zu gestalten, sollten zunächst, so die Empfehlungen der Stakeholder, vorgelagerte Diskussionen zum Beispiel über reale kartellrechtliche Hürden, effektive Wirkungsmessung und die geografische Reichweite geführt werden. In der praktischen Phase gelte es dann, für einen schlanken Prozess auf bewährte Konzepte zurückzugreifen und den nachhaltigen Erfolg durch klare Strukturen und eine transparente Finanzierung zu sichern. Immer wieder wurde auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, vertrauensvolle Gesprächsbedingungen zu schaffen.

Nach Aufbereitung der Ergebnisse dieser Veranstaltung ist die Veröffentlichung einer Studie zur Identifikation von besonders relevanten Risikobranchen und -regionen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen durch die Bundesregierung geplant. Daran anknüpfend sollen dann die gemäß NAP vorgesehenen spezifischen Branchendialoge durchgeführt werden.

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