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Kinderarbeit im Elektrorecycling

Kinderarbeit ist eines der Themen, das in einer Vielzahl von Branchen auftritt und ein vergleichbar hohes Reputationsrisiko in sich birgt. Auch wenn innerhalb der Elektrorecyclingbranche die Verantwortungszuschreibung weniger direkt erfolgt als im Textil-, Kakao- oder Spielzeugsektor, wo Unternehmen immer stärker für die Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht werden, ist erkennbar, dass der Bezug zu den arbeitenden Kindern auf Müllbergen von europäischen Konsumenten immer stärker erkannt wird. 

Definition von Kinderarbeit

Die Erklärung von Bern, eine Schweizer Nichtregierungsorganisation, definiert Kinderarbeit als Arbeit, die

  • Kinder um ihre Kindheit bringt
  • ihnen ihr Potenzial und ihre Würde raubt
  • der psychischen und physischen Entwicklung der Kinder schadet.

Die ILO (International Labour Organization) hat zwei Konventionen zum Schutz von Kindern verabschiedet:

  • Im Jahr 1973 die Konvention 138: Übereinkommen über das Mindestalter in der Beschäftigung
  • Im Jahr 1999 Konvention 182: Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit