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Zwangs- und Pflichtarbeit im Elektrorecycling

Obgleich immer wieder von Zwangs- und Pflichtarbeit in diesem Sektor berichtet wurde, konnte dies nicht validiert werden. Fest steht, dass auf der Stufe der Sortierung sowie bei den Verwertungs- und Extrahierungsprozessen, Arbeitsverhältnisse bestehen, die sich durch ein hohes Maß an Abhängigkeit und Willkür auszeichnen. Wie groß diese vor allem für die Kinder und Jugendlichen sind, ist abhängig von der Organisation des informellen Sektors.

 

Allgemeine Information

In 1957 hat die Generalversammlung der ILO (International Labour Organization) die Konvention Nr. 105, das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, verabschiedet.

Laut Artikel 1 verpflichte sich jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden.