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Kinderarbeit in der Spielzeugbranche

Trotz einiger belegter Fälle von Kinderarbeit, vor allem in saisonalen Hochphasen in der Produktion, zählt das häufig in Zusammenhang mit der Spielzeugproduktion aufgeführte sozialethische Risiko der Kinderarbeit nicht zu den drängendsten Problemen in der Spielwarenbranche. Das Mindestalter für die Zulässigkeit von Erwerbsarbeit kann nach der ILO von der nationalen Gesetzgebung zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt werden, bei leichter Arbeit sogar ab 12 Jahren, und ist in China auf 16 Jahre festgesetzt. Problematisch ist dabei zwar, dass es häufig nicht einfach ist, das Alter der Arbeiterinnen festzustellen, doch sind es wohl eher Einzelfälle in denen sich eine minderjährige Arbeiterin mit gefälschtem Ausweis in eine Fabrik einschleust.