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Kennzeichnung von Produkten

Die Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen unterliegt klaren EU-Regeln (Textilkennzeichnungsverordnung) und scheint damit ein zu vernachlässigendes Risikofeld im Textilsektor zu sein. Da Textilien als Verbraucherprodukte unter die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fallen, ist eine bindende Einhaltung auf Seiten der Inverkehrbringer zu erwarten. 

Es besteht jedoch bislang keine Verpflichtung zur Herkunftsbezeichnung und erst recht nicht zur Offenlegung der Länder, wo sich die Produktionsstätten der Erzeugnisse befinden. Damit ist der Konsument weiterhin auf die Freiwilligkeit der Unternehmen angewiesen, die mit durch die explizite Nennung von "made in..." ihren Markenvorteil sehen.