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Zwangs- und Pflichtarbeit

Allgemeine Information

1957 hat die Generalversammlung der ILO (International Labour Organization) die Konvention Nr. 105, das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, verabschiedet.

Laut Artikel 1 verpflichte sich jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden.