Stiftung Wirtschaftsethik > Zwangs- und Pflichtarbeit im Textilsektor
Zwangs- und Pflichtarbeit
Allgemeine Information
1957 hat die Generalversammlung der ILO (International Labour Organization) die Konvention Nr. 105, das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, verabschiedet.
Laut Artikel 1 verpflichte sich jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden.