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Zwangs- und Pflichtarbeit im Tourismussektor
Das Risiko der Zwangs- und Pflichtarbeit lässt sich in der touristischen Wertschöpfungskette vor allem in der Hochsaison im informellen Sektor der Second Tier Lieferanten verorten.
Allgemeine Information
In 1957 hat die Generalversammlung der ILO (International Labour Organization) die Konvention Nr. 105, das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, verabschiedet.
Laut Artikel 1 verpflichtet sich jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden.