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Zwangs- und Pflichtarbeit in der Fischbranche

In der Fischbranche geraten Menschen in ein Zwangsarbeitsverhältnis, wenn sie durch eine Vermittlungsagentur oder einen Broker Beschäftigung auf einem Fischerboot finden. Dann werden Abhängigkeiten geschaffen durch Gebühren für Jobvermittlung, Ausweise, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Transport und Beitragsabgabe für den Broker, die regelmäßig und über Monate oder Jahre hinweg an den Agenten geleistet werden müssen. Im Extremfall kommt es zum Einzug der Papiere oder Papierfälschungen, sodass die Arbeiter vollständig auf den Vermittler angewiesen sind und sich in einem Schuldknechtschaftsverhältnis mit ihm befinden. Ähnlich geartete Strukturen gibt es auch bei den Beschäftigten, die in den Fischverarbeitungsbetrieben tätig sind (siehe auch „Beschäftigungsverhältnis“).