Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5

KMU-Studie zum Lieferkettengesetz veröffentlicht

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland stehen der raschen Einführung eines europäischen Lieferkettengesetzes positiv gegenüber. Zu diesem Ergebnis kommt die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik in einer Studie, die sie heute kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht hat. Befragt worden waren 39 Betriebe zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Die grundsätzliche Aufgeschlossenheit der Unternehmen dem nationalen und dem EU- Gesetz gegenüber ist überraschend, nachdem die politische Diskussion um den Geltungsbereich des LkSG sehr kontrovers geführt worden war. Sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene hatten die Verbände während der gesamten Debatte darauf verwiesen, dass eine gesetzliche Regelung schon angesichts des hohen bürokratischen Aufwands und der zusätzlichen finanziellen Belastung zur Überforderung des Mittelstands führen würde. 

„Die Unternehmensrealität sieht aber offenbar vollkommen anders aus“, sagte Dr. Miriam Putz, eine der Autor:innen der Studie. „Statt über Mehrbelastungen zu klagen, reagieren die Unternehmen pragmatisch und passen bestehende Systeme meist aus dem ökologischen Bereich bestmöglich an die neuen Anforderungen an.“ Das gilt selbst für aufgrund ihrer Größe gar nicht vom Gesetz betroffene Betriebe, denn auch sie sehen sich aufgrund von Kundenanforderungen längst damit konfrontiert, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen zu müssen.

Die Umsetzung des LkSG geht für den Mittelstand gleichwohl mit großen Belastungen einher. Kritik äußerten die Unternehmensvertreter:innen insbesondere an bestehenden Rechtsunklarheiten. In den Betrieben überwiegt aber die Überzeugung, dass ein Lieferkettengesetz unverzichtbar ist, um sichtbare Verbesserungen der Menschenrechtssituation vor Ort zu erreichen. Besonders in China sehen sich die Unternehmen hohen Hürden bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber. „In den Interviews hat sich gezeigt, dass dort eine ganze Reihe an Geschäftsmodellen auf dem Prüfstand steht“, sagte Dr. Miriam Putz.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war 2021 verabschiedet worden und ist am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Über den Entwurf eines europäischen Lieferkettengesetzes entscheidet das EU-Parlament am 1. Juni.

Bei Rückfragen zur Studie wenden Sie sich bitte an die Autor:innen unter post@stiftung-wirtschaftsethik.de

Timeline