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Zur Absage des VDMA für den Branchendialog Maschinen- und Anlagenbau

Der Austritt des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) aus den vor einem Jahr aufgenommenen Vorverhandlungen eines NAP-Branchendialogs hat bedauerlicherweise das Ende des gesamten Prozesses zur Folge.

Die NAP-Branchendialoge sind ursprünglich als ein Angebot der Bundesregierung gestartet, Unternehmen im Dialog mit Stakeholdern aus Zivilgesellschaft und Politik sowie anderen Wirtschaftsakteuren bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu unterstützen. Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik hatte sich an den Gesprächen von Beginn an intensiv beteiligt.

Die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Juni 2021 hat für die betroffenen Unternehmen eine Verbindlichkeit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht geschaffen. In der Folge erscheinen Verhältnis und Relevanz von NAP, Branchendialog und LkSG aus Sicht des VDMA offenbar nicht ausreichend geklärt oder begründet, sodass sich der Verband zur Beendigung des Branchendialogs veranlasst sah.

Die Entscheidung des VDMA überrascht nicht nur angesichts der fast zwölf Monate vertrauensvoller und intensiver Zusammenarbeit, sondern vor allem auch in der Sache. Denn die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte stellen einen internationalen Referenzrahmen sowohl für den NAP als auch für das LkSG dar. Somit hätte der Branchendialog Maschinen- und Anlagenbau ein hilfreiches Instrument bei der Umsetzung des LkSG für die Unternehmen dieser Branchen sein können. Eine Konzentration des VDMA im Bereich Menschenrechtsschutz auf das deutsche Lieferkettengesetz macht den Branchendialog nicht überflüssig. Im Gegenteil: Während in vielen anderen Branchen aktuell derartige Netzwerke zur LkSG-Umsetzung initiiert werden, verpasst der VDMA unseres Erachtens eine Chance für sich als Akteur und seine Mitgliedsunternehmen.

Als Beteiligte mehrerer Multistakeholder-Dialoge sehen wir einen großen Mehrwert in dem Zusammenspiel unterschiedlicher Akteursgruppen, um gemeinsam eine deutlich größere Verbesserung der menschenrechtlichen Situation dort zu erzielen, wo es wirklich notwendig ist. Der VDMA hat diese Chance zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu nutzen gewusst, was den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren grundsätzlich sicherlich nicht vereinfacht. Dennoch sind es die einzelnen Unternehmen, die vor der Herausforderung stehen, sich mit den Risiken ihres eigenen Handelns vertraut zu machen und entsprechende Prozesse aufzusetzen. Dies im Dialog mit Politik und Zivilgesellschaft zu tun, erscheint angesichts der immensen Herausforderungen unbedingt notwendig und sollte auch in Zukunft in Betracht gezogen werden.

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