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2. Die staatliche Rahmenordnung: Restriktionen und Anreize für die Marktteilnehmer

Wenn sich wirtschaftliches Handeln auf Märkten als gemeinwohlunverträglich herausstellt, müssen die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass sich das individuelle Vorteilsstreben wieder mit dem Allgemeinwohl verträgt. Die staatliche Rahmenordnung setzt dazu:

  • entweder Restriktionen, die die unternehmerische Freiheit begrenzen,
  • und/oder positive Anreize für ökologisch und sozial zukunftsfähiges Wirtschaften. 

Bei negativen externen Effekten wirtschaftlichen Handelns könnte der Staat beispielsweise für die Internalisierung der Kosten etwa von Umweltschäden bei denjenigen sorgen, die sie verursachen. Die Zurechnung der Kosten nach dem Verursacherprinzip kann als ethisches Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit ethisch reflektiert werden.

Manchmal ist die Politik gut beraten, Märkte nicht nur zu regulieren, sondern neue Märkte zu etablieren, um diese für das Allgemeinwohl zu instrumentalisieren. Der Markt für Lizenzen zur Emission von CO2 ist dafür ein Beispiel. Ehedem freie Güter, die kostenlos zu haben waren, werden mit einem Preis belegt und dadurch zu knappen Gütern. Dieser Preis ist ein wirksamer Anreiz, sie zu bewirtschaften und nicht mehr sinnlos zu verschwenden. Das ist effizienter Umweltschutz mit ökonomischen Mitteln.

Doch Staatsversagen ist ebenso Legende wie Marktversagen.