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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!? Wie können Unternehmen die Einhaltung der Gesetze gewährleisten?

Die Befolgung von Gesetzen ist Teil einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Dazu gehört, die Legalität des Mitarbeiterhandelns zu gewährleisten. Unter dem Stichwort „Compliance-Management“ wird inzwischen nicht mehr nur in Fachkreisen diskutiert, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, um Gesetzesbrüche zu verhindern, zu erschweren und aufzudecken. Unternehmensberatungen haben die „dolosen Handlungen“ als Geschäftsfeld entdeckt und bieten den Unternehmen Integrity Services bzw. Forensic Services an.

Mancher fragt vielleicht verwundert, ob die Einhaltung der Gesetze nicht eine Selbstverständlichkeit ist und warum dies eines Compliance-Managements bedarf. Der vorliegende ethos-Baustein zeigt, dass es tatsächlich eine Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung ist, dafür zu sorgen, dass alle Einheiten und Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Doch er zeigt auch, dass dies beileibe keine leichte Aufgabe ist – schon allein deshalb, weil kein Unternehmen seinen Mitarbeitern lückenlos „auf die Finger schauen“ kann, ohne selbst gegen Datenschutzgesetze und Arbeitnehmerrechte zu verstoßen. Je größer ein Unternehmen ist, desto weniger wird die Unternehmensleitung selbst bei ernsthaftem Bemühen für alle Mitarbeiter „die Hand ins Feuer legen“ können. Gleichwohl ist es die berechtigte Erwartung der Öffentlichkeit, dass Unternehmen sich an die Gesetze halten.

Es stellt sich eine Vielzahl von Fragen, z. B.

  • Ist die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität nicht zuallererst eine Aufgabe des Staates?
  • Wird bei Compliance-Management nicht „der Bock zum Gärtner gemacht“?
  • Wie viel Kontrolle der Mitarbeiter ist nötig? Wie viel Vertrauen ist möglich?
  • Welche negativen Nebenwirkungen kann die Einführung von Compliance-Systemen haben?
  • Ist die Gewährleistung der Legalität hinreichend? Wo bleibt dabei die ethische Legitimität?

Der vorliegende Baustein macht die Möglichkeiten und Grenzen des unternehmerischen Compliance-Managements am Beispiel der Korruption exemplarisch klar. Das Thema ist gut gewählt, da auch in Deutschland viele renommierte Unternehmen durch Korruptionsskandale negativ aufgefallen sind. Mancher Mitarbeiter erfuhr auf dem Weg zur Arbeit aus dem Radio, dass heute die Staatsanwaltschaft zu Gast ist. Die an diesem Beispiel gewonnenen grundlegenden Erkenntnisse sind auf andere Problemfelder der Wirtschaftskriminalität übertragbar, etwa die Geldwäsche usw.

Lehrplan-Bezug: Korruption führt im Allgemeinen zu einem Wohlstandsverlust, weil knappe Ressourcen in die falschen Bahnen gelenkt werden (Fehlallokation) und sie untergräbt den Rechtsstaat. Insofern knüpft das Thema sowohl an die ökonomischen Urteilskategorien der Effizienz und der gesellschaftlichen Wohlfahrt als auch an die politischen Kategorien der Legitimität und Herrschaft an. Im Ausbildungsberufsbild der Investmentfondskauffrau / des Investmentfondskaufmanns ist Compliance sogar als Teil der beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse ausdrücklich vorgesehen. Die Auszubildenden sollen lernen, „Compliance-Regeln im Hinblick auf den Schutz der Kunden, der Anleger, der Mitarbeiter, des ausbildenden Betriebes und verbundener Unternehmen“ anzuwenden.


Baustein Compliance-Management

Titel:
Compliance-Management – ein Patentrezept gegen Korruption? Unternehmerischer Kampf gegen Bestechung und Bestechlichkeit

Autor:
Thomas Faust

Herausgeber:
Thomas Retzmann / Tilman Grammes