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Verbraucher: Besser gut vorbereitet als kalt erwischt! Oder: Warum ehrliche Unternehmen nicht die Dummen sein dürfen!

Die Management-Sprache ist gelegentlich martialisch: Märkte werden „erobert“, der Konkurrenz werden Marktanteile „abgejagt“, der „Konkurrenzkampf“ tobt usw. Der Wettbewerb ist offensichtlich keine gemütliche Veranstaltung, bei der sich die Unternehmen zurücklehnen können. Sie müssen vielmehr versuchen, mit ihren Konkurrenten mindestens auf gleicher Höhe zu sein – besser noch: ihnen eine Nasenspitze voraus zu sein. Die Verbraucher profitieren davon durch sinkende Preise und steigende Qualität. Anders ist es bei unlauterem Wettbewerb, bei dem sie getäuscht oder überrumpelt werden. Auch die „lauteren“ Unternehmen, die nicht zu solchen Mitteln greifen, haben das Nachsehen. Rosstäuscherei und Abzocke entsprechen nicht dem marktwirtschaftlichen Ideal des fairen Wettbewerbs. Doch führt starker Wettbewerbsdruck nicht zu jener Verlotterung der Sitten, die Götz Briefs als Tendenz zur Grenzmoral bezeichnet hat? Unternehmen, die die bislang allgemein gültigen moralischen Standards unterbieten, ziehen ggf. eine höhere Nachfrage auf sich. Dies nötigt die Wettbewerber, es dem Konkurrenten gleichzutun. Dann kommt es unter Umständen zu einer Erosion der moralischen Standards. Sind 300 Millionen unaufgeforderte Werbeanrufe pro Jahr nicht ein eindrucksvoller Beleg für eine solche Abwärtsspirale, bei der am Ende nicht das leistungsfähigste, sondern das skrupelloseste Unternehmen erfolgreich ist? Dann wäre der Staat als Hüter des fairen Wettbewerbs gefordert.

Dieser Baustein thematisiert exemplarisch ein unlauteres unternehmerisches Verhalten, das den Staat zu einer Änderung der Rahmenordnung veranlasst hat. Der Baustein hilft, zunächst aus der Sicht des Verbrauchers Fragen zu beantworten, die sich bei Cold Callings stellen. Es wird aber auch deutlich, dass zur Verbraucherbildung eine systemische wirtschaftliche Bildung zwingend dazu gehört, denn beim Cold Calling stehen zwei Grundrechte in einem Spannungsverhältnis: der Schutz der Privatsphäre sowie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Berufsausübung. Schon der Unterrichtseinstieg mit Günter Wallraffs spannenden Reportagen aus Call Centern legt auch die Einnahme der Arbeitnehmerperspektive nahe: Wie arbeiten wir? Wie wollen wir arbeiten? Am Ende der Unterrichtsreihe erweitern die Schülerinnen und Schüler die zunächst nationale Perspektive um die europäische und globale Dimension. Dies führt zu einer anspruchsvollen Problemorientierung und zu der Frage nach der Lokalisierung ethischer Verantwortung. Divergierende Vorstellungen vom richtigen „Ort“ der Moral in der Marktwirtschaft – individualethisch oder institutionenethisch – werden diskutierbar. Folgende Fragen werden aufgeworfen:

  • Darf mich ein Unternehmen, mit dem ich noch nie etwas zu tun hatte, zu Hause anrufen?
  • Woher haben die Call-Center meine Telefonnummer?
  • Sind alle Call-Center unseriös? Oder sind es nur einzelne schwarze Schafe?
  • Warum ist die Privatsphäre schützenswert? Wie weit sollte der Schutz gehen?
  • Wie kann ich reagieren, wenn ich einen „kalten Anruf” erhalte?
  • Warum erfordert meine wirtschaftliche Freiheit bürgerschaftliches Engagement?
  • Warum reichte die alte Rechtslage nicht aus? Ist die neue Rechtslage ausreichend?

Lehrplan-Bezug: In kaufmännischen Bildungsgängen finden sich mehrere Anknüpfungspunkte für das Thema „Cold Calling“: Es fügt sich nahtlos in das umfassende Themenfeld „Marketing“ ein; ebenso gut passt es in das Themenfeld „Wettbewerb“. Das Thema kann ebenso im Zusammenhang mit Grundrechten behandelt werden, ggf. bereits gegen Ende der Sekundarstufe I.

Ausgezeichnet: Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist dieser ethos-Baustein das Material des Monats für die schulische und außerschulische Verbraucherbildung.


Baustein Cold Calling

Titel:
Cold Calling – Belästigung durch unerwünschte Telefonwerbung. Bürgerschaftliches Engagement zur Sicherung der eigenen Freiheit

Autor:
Markus Niederastroth

Herausgeber:
Thomas Retzmann / Tilman Grammes